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Chronologie  [> go to English Version]

Dattel-Orange - Foto: Ursula Prem; Bearbeitung: Georg SlobodzianIn eigener Sache:

Die folgende Auflistung schildert, wie Gustl Mollath
auf bemerkenswerte Weise in Bayerische Psychiatrieeinrichtungen gelangte.
Wir bedanken uns an dieser Stelle auch im Namen von Gustl Mollath bei denjenigen Menschen, die ihrem Gewissen gefolgt sind und in dem Verfahren nach Recht und Gesetz gehandelt haben.
Die Aufstellung erfolgt gemäß der Aktenlage, bzw. den von ihm gemachten Angaben.
Die wörtlichen Zitate sind mit wenigen Ausnahmen* den Originalbelegen (siehe Faksimile-PDFs) entnommen. Da uns die Akten nur zum Teil bekannt sind, erhebt diese Chronologie keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird laufend erneuert.
Im Gegensatz zur Rubrik Aktuelles (Neues aus der Anstalt) (wo auch Medienberichte, Kommentare usw. einfließen) werden in der Chronologie überwiegend die juristisch relevanten Ereignisse aufgeführt.
Letzte Aktualisierung: 2014-11-06:#234 + #235
Legende:

Klageschriften, Gerichtsverfahren,
Urteile und Beschlüsse

Psychiatrische
Gutachten und Stellungnahmen

Verwahrungszeiten in den geschlossenen
bayerischen Psychiatrien

Maßnahmen der
Verteidigung

 

  1. 1956 Gustl Ferdinand Mollath in Nürnberg geboren, besucht die Rudolf-Steiner-Schule in Nürnberg und Herne. 1976 zweitbestes Fachabitur. Anschließend Studium Maschinenbau.
  2. 1991 er heiratet Petra Mollath.
  3. 1983 – 2000 Gustl Mollath beschäftigt sich als Selbstständiger mit dem Tuning von Sportwagen (vorher war er bei der Firma MAN im Bereich Controlling tätig).
  4. 1990 – 2002 Petra Mollath ist Angestellte bei einer Großbank in Nürnberg in der Anlage- und Vermögensberatung. Zu ihren Aufgaben gehört die Vermögensverwaltung und die Kontakte zu den Tochterbanken der in der Schweiz. Sie beginnt in den 90er-Jahren einen eigenen Kundenkreis aufzubauen und durch Direktanlage in der Schweiz Kundengelder zu transferieren. Zum Beispiel gibt sie am 19. 12. 2001 Anweisungen für Umbuchungen auf diverse Konten im Gesamtwert von 115.000 DM. Diese werden über das häusliche Faxgerät des Ehepaars Mollath getätigt. Außerdem bringt sie Bargeld der Kunden persönlich über die Grenze. 1996 nimmt Gustl Mollath mit seiner Ehefrau und weiteren Kollegen an einem Seminar über Geldanlagen in der Schweiz teil. Die Bankmitarbeiter sollten die Kunden noch eingehender beraten und auffordern Schwarzgeld für diese in die Schweiz bringen zu dürfen. Anfangs begleitet Herr Mollath seine Frau manchmal bei diesen Kurierfahrten.
  5. Für Gustl Mollath sind diese Geldverschiebungen in solchen Größenordnungen von vielen 100 Millionen DM (aus ganz Deutschland) mit seinem politischen Weltbild unvereinbar und er befürchtet außerdem rechtliche Konsequenzen, sowohl für seine Frau, als auch für sich. Er verbietet seiner Frau die Geldtransfers mit seinen Fahrzeugen zu erledigen.
  6. 2000-03-14 Gustl Mollath gibt in einem Brief an Papst Johannes Paul II. seinen Kirchenaustritt bekannt. Grund: die Haltung der Kirche (insbes. Lehmann und Ratzinger) zur deutschen Beteiligung am Kosovo-Krieg.
  7. 2001 Er ermahnt sowohl sie, wie auch die Banker in Deutschland und in der Schweiz ca. ein Jahr lang, diese illegalen Praktiken einzustellen. Ohne Erfolg. Briefwechsel 2002 [PDF-Datei]
  8. Seine Frau Petra, die hinter dem Rücken ihres Arbeitgebers HypoVereinsbank auch eigene Vermögensanlagegeschäfte betreibt, setzt ihn vehement unter Druck, damit er zu den illegalen Geschäften schweigt.
  9. 2001-08-12 Tag der angeblichen körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Eheleuten Mollath.
    Petra Mollath behauptet für diesen Tag ihr Ehemann hätte sie geschlagen, gebissen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt (das ärztliche Attest hierfür wird erst weit später, 2002-06-03, erstellt). Im Urteil von 2006-08-08 ist auf S. 3 von einem Tatzeitpunkt von 2004 (!) die Rede: "Der Angeklagte schlug am 12.08.2004 seine Ehefrau (...) " (von diesem falschen Zeitpunkt im Urteil ausgehend wirkt der Zeitraum zwischen diesen angeblichen Taten und der Verwahrung in der Psychiatrie im Februar 2005 wegen "Gemeingefährlichkeit" relativ kurz, de facto gibt es jedoch keinen Tatvorwurf Körperverletzung seit 2001 mehr).
  10. 2001-08-14 Petra Mollath gibt in der Arztpraxis Dr. Madleine Reichel an, mit der flachen Hand geschlagen, gewürgt und gebissen worden zu sein, etc. Die Ärztin stellt u. a. eine Wunde mit Abdruck von Ober- und Unterkiefer fest.
  11. 2002-05 Auszug der Ehefrau aus der gemeinsamen Wohnung.
  12. 2002-05-31 Tag der vorgeworfenen Freiheitsberaubung: Angeblich hält Gustl Mollath seine Frau in der Ehewohnung für 1,5 Stunden fest, bis eine Freundin von Petra Mollath (die als Sprechstundenhilfe bei Dr. Reichel [s. P.9] arbeitet) nach Vereinbarung mit Petra Mollath nach 1,5 Stunden klingelt.
  13. 2002-05-31 Petra Mollath erklärt Zahnarzt Edward Braun telefonisch: "Wenn Gustl mich und meine Bank anzeigt, mache ich ihn fertig. Ich habe sehr gute Beziehungen. Dann zeige ich ihn auch an, das kannst du ihm sagen. Der ist doch irre. Den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was an, ich weiß auch wie. Wenn Gustl seine Klappe hält, kann er 500.000 Euro von seinem Vermögen behalten. Das ist mein letztes Wort"
    (Diese Aussage wurde durch eine Eidesstattliche Erklärung von Edward Braun bezeugt)
  14. 2002-06-03 Ein ärztliches Attest, vorgeblich von der Ärztin Dr. Madeleine Reichel wird für Petra Mollath erstellt, für die angeblichen Vorfälle von 2001-08-12 (also knapp zehn Monate später!). Im Attest ist eine Schilderung des Tathergangs enthalten, z. B. Schlagen mit der flachen Hand. Das Attest, so stellt sich später heraus, wurde vom Sohn Dr. Reichels erstellt. [s. Telepolis: Staatsanwaltschaft beantragt Wiederaufnahme]
  15. 2002-08-08 Petra Mollath faxt das ärztliche Attest von 2002-06-03 wegen der angeblichen Körperverletzung am 2001-08-12 kommentarlos an Gustl Mollath. Gustl Mollath deutet dies als eindeutigen Versuch ihn zu erpressen, um "die Fortsetzung der Straftaten, in Zusammenhang mit den Schwarzgeldkonten, zu ermöglichen."
  16. 2002-08-12 Herr Mollath beugt sich nicht und wendet sich letztlich mehrmals an die Geschäftsleitung der Credit Suisse Group und der HypoVereinsbank; u. a. an den damaligen Vorstandsvorsitzenden Dieter Rampl (im Schreiben von 2002-11-27):
    ".. Seit Jahren belasten mich diese Geschäfte, seelisch und dadurch auch körperlich. Über die vielen rechtlichen Probleme gar nicht zu reden. Mir ist seit Jahren nicht möglich, meine Frau zu einem Ausstieg bzw. zu einem durchweg legalen Handeln in diesen und anderen Dingen zu bewegen. Da meine umfangreichen Versuche erfolglos sind, muss ich Sie um Hilfe und Rat bitten. Wie kann ich erreichen, ohne Konsequenzen für Sie oder sonst jemanden, meine Frau auf den Boden der Legalität (...) zurück zu führen? .."
    Herr Rampl antwortet nicht. Wie sich später herausstellt, mussten Frau Mollath und andere Beteiligte die HVB Group verlassen. 2003 veranlasst die HypoVereinsbank eine interne Revision der Vorgänge um die Angaben von Gustl Mollath zu klären.

    Dieser geheimgehaltene und erst im November 2012 ans Licht gekommene Revisionsbericht der HypoVereinsbank bestätigt die Angaben Gustl Mollaths: "Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt.".
    [siehe Auszüge aus dem Zeitungsartikel: Die Bank selbst nahm die schweren Vorwürfe ernster als die Justiz] und hier:
    Briefwechsel Gustl Mollaths mit den Banken 2002 [PDF-Datei]
  17. 2002-11-23 Gustl Mollath besucht den Bruder seiner Frau und bittet ihn, seine Schwester Petra von der Aufgabe der illegalen Geldgeschäfte zu überzeugen. Daraufhin beschimpft dieser Gustl Mollath und schlägt ihn. Er ist mehrere Tage krankgeschrieben und lässt die Verletzungen ärztlich attestieren. Daraufhin erstattet Gustl Mollath Anzeige gegen den Bruder von Petra Mollath wegen Körperverletzung. Gustl Mollath wird vorgeworfen, an diesem Tag Briefe seiner Ehefrau aus dem Briefkasten des Schwagers gestohlen zu haben.
  18. 2002-11 Anzeige seiner Frau gegen Gustl Mollath wegen Briefdiebstahls von 2002-11-23 (nicht wegen Körperverletzung, wie es im Urteil von 2006-08-08 steht).
  19. 2002-12-09 Gustl Mollath schreibt an Direktor Rötzer (Leiter der Niederlassung Privatkundengeschäft) dass er im persönlichen Gespräch am Freitag ihn gebeten habe, Frau Mollath aufzufordern, die illegalen Schweizer Geldgeschäfte zu beenden. Er fordert erneut auf das umgehend zu tun. Ebenso möchte er eine Beendigung der hochspekulativen Geschäfte seiner Frau bei der HypoVereinsbank und der Credit Suisse.
  20. 2003-01-02 Petra Mollath meldet der Polizei in Nürnberg-Ost, dass ihr Ehemann über scharfe Waffen ohne erforderliche Dokumente aus Erbschaft der Mutter verfüge.
  21. 2003-01-15 Polizeiliche zeugenschaftliche Vernehmung in Nürnberg wegen der 2003-01-02 gemeldeten Waffendelikte: Petra Mollath zeigt die Geschehnisse von 2001-08-12 und 2002-05-31 an.
  22. 2003-02-19 Obwohl Herr Mollath nicht vorbestraft ist, führen zwölf Polizeibeamte eine Razzia in Herrn Mollaths Haus durch. Bei dieser Hausdurchsuchung (Beschluss vom 31.01.03) wird ein erlaubnisfreies Luftgewehr gefunden, welches im Haus verbleibt.
    Dokumente zur Hausdurchsuchung [PDF-Datei]
  23. 2003-02-22 Gustl Mollath fragt beim Gericht an, ob Mitarbeiter der HypoVereinsbank oder Credit Suisse etwas mit der Durchsuchung zu tun hätten.
  24. 2003-03-17 Die Hypo-Vereinsbank nimmt die Angaben von Gustl Mollath zu den Schwarzgeldtransfers ernst und erstellt einen Revisionsbericht der u.a. feststellt: "Alle nachprüfbaren Behauptungen (von Gustl Mollath) haben sich als zutreffend herausgestellt." Die Verantwortlichen der HypoVereinsbank halten diesen Revisionsbericht unter Verschluss, bis er 2012-11-13 von der Süddeutschen Zeitung und Report Mainz veröffentlicht wird.
  25. 2003-03-19 Gustl Mollath schreibt einen offenen Brief an "Altbundespräsident Theodor Heuss" respektive Guido Westerwelle und Wolfgang Gerhard. Diese offensichtliche (pazifistisch motivierte) Satire diente der Denunziation Gustl Mollaths als "irre" seitens der Justiz und der Politik.
  26. 2003-05-15 Petra Mollath sagt vor dem Ermittlungsrichter in Berlin-Tiergarten u. a. über die "Bisswunde" aus: sie "glaube nicht, dass es geblutet habe", vor dem Würgen und Beißen sei sie bestimmt 20 mal mit den Fäusten geschlagen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt worden, sie habe ihn gepackt, "wo es wehtut".
  27. 2003-05-23 Anklageschrift wegen gefährlicher Körperverletzung von 2001-08-12 und wegen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Körperverletzung von 2002-05-31: Gustl Mollath habe seine Frau mindestens 20 mal mit Fäusten auf den gesamten Körper geschlagen und außerdem derart kräftig gebissen, dass von der blutenden Bisswunde noch heute eine Narbe zu sehen sei und gewürgt, dass sie bewusstlos gewesen sei.
  28. 2003-05-23 Petra Mollath versucht gemeinsam mit dem befreundeten Rechtsanwalt Dr. Woertge und einer weiteren Person (die GM als Möbelpacker deutet) in das Haus von Gustl Mollath zu gelangen, um mögliche Beweise zu den Schwarzgeldverschiebungen verschwinden zu lassen.
  29. Es stellt sich im Weiteren heraus, es sich bei dem "Möbelpacker" [s. P.26] um den Liebhaber von Frau Mollath handelt, einem Manager der Immobiliensparte der HypoVereinsbank-Group (die dann zur Hypo Real Estate ausgegliedert wurde). Bis zu diesem Zeitpunkt wollte Gustl Mollath seine Frau schützen.
  30. 2003-06-11 Im Zuge des Scheidungsverfahrens schreibt Gustl Mollath ans Familiengericht (Scheidungsrichter) mit der Bekanntgabe von Steuerhinterziehung, Schwarzgeldtransfers und Insidergeschäften: "die Tätigkeiten meiner Frau teilten sich in offiziell, steuerlich angegebene und in inoffiziell steuerlich nicht angegebene, für sich selbst und für Kunden" [siehe die ausführliche Anzeige an den Generalstaatsanwalt Neumann].
  31. 2003-09-11 Gustl Mollath schreibt einen Brief an den Nürnberger Oberbürgermeister Maly in dem er sich anlässlich eines Naziaufmarsches als libertärer Antifaschist bekennt und für mehr Basisdemokratie plädiert.
  32. 2003-09-23 Fax des Rechtsanwalts der Ehefrau, Dr. Woertge, an das Amtsgericht mit einer Stellungnahme von Fachärztin Dr. Krach (Klinikum am Europakanal, Erlangen), der Ehemann leide "mit großer Wahrscheinlichkeit" an einer ernstzunehmenden psychiatrischen Erkrankung, zusätzliche nervenärztliche Abklärung sei anzustreben. Die Diagnose beruht alleinig auf Angaben der Ehefrau Mollath. [Ferndiagnose, siehe auch: Artikel der Süddeutschen Zeitung zum Fall Herrmann]
  33. 2003-09-23 (!) Anklage der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen Gustl Mollath.
  34. 2003-09-25 Hauptverhandlung Amtsgericht Nürnberg wegen Körperverletzung: Das Gericht beschließt die Aussetzung des Verfahrens (!) und beauftragt den Sachverständigen Thomas Lippert mit der Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens, ob beim Angeklagten am 12.8.01 bzw. 31.5.02 die medizinischen Voraussetzungen des §§ 21,20 StGB vorgelegen haben. Gustl Mollath legt noch am gleichen Tag Beschwerde gegen dieses Urteil ein.
    Gustl Mollath übergibt eine Verteidigungsschrift (fälschlich im weiteren Verfahren als Anzeige bezeichnet) mit Anlagen (persönlicher Lebenslauf mit Details zu Schweizer Bankgeschäften und Briefverkehr mit Banken mit Aufforderung zur Beendigung der Geschäfte). ".. übergab der Angeklagte in einem Schnellhefter zusammengefasste Schriftsätze zu seiner Verteidigung, die in keinerlei erkennbarem Zusammenhang mit den Anklagevorwürfen stehen." [zitiert aus Urteil von 2006-08-08]
  35. 2003-10-26 Gustl Mollath schreibt u. a. an Richter Huber, dass er wegen seines Wissens um die Schwarzgeldverschiebungen mundtot gemacht werden solle.
  36. 2003-10-29 Das Landgericht Nürnberg-Fürth verwirft die Beschwerde von Gustl Mollath gegen den Beschluss von 2003-09-25 als unzulässig.
  37. 2003-12-03 Als Pflichtverteidiger für Gustl Mollath wird Thomas Dolmany bestimmt.
  38. 2003-12-09 Gustl Mollath erstattet Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth. In der Anzeige benennt er konkret die ihm bekannten Vorgänge der Steuerhinterziehung, Schwarzgeldschiebereien und Insidergeschäfte im Umfeld der HVB und der Tätigkeit seiner Frau dort. (Aktenzeichen: 509 Js 182/04)
    Er unterfüttert die Anzeige mit detaillierten Angaben über die Vorgänge und einer langen Liste der Beteiligten
    (siehe die ähnlich lautende Anzeige an den Generalstaatsanwalt Neumann vom gleichen Tag).
  39. 2004 Scheidung des Ehepaars Mollath.
  40. 2004-01-26 Der Sachverständige Thomas Lippert teilt dem Gericht schriftlich mit, dass Gustl Mollath nicht zur Begutachtung erschienen sei, "eine Begutachtung sei damit wohl nur im Rahmen einer polizeilichen Vorführung möglich"
  41. 2004-02-19 Die Anzeige von Gustl Mollath von 2003-12-09 wird von der Staatsanwältin eingestellt mit der Begründung, es lägen keine "zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte" vor, es gäbe nur einen "pauschalen Verdacht", die Angaben seien "unkonkret" und ergäben "keinen Prüfungsansatz, der die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würde". [siehe Ablehnung der Anzeige]
    [siehe auch die Stellungnahme [Video] von Dr. Schlötterer, CSU-Mitglied und ehemaliger hoher Finanzbeamter in Bayern]
  42. Deswegen ergeht eine weitere Strafanzeige von Gustl Ferdinand Mollath gegen die Staatsanwältinnen Frau Dr. Fili und Frau Stengel von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Strafvereitelung im Amt nach § 258 a StGB. Auch diese Anzeige wird abgelehnt.
  43. 2004-04-22 erneute Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Nürnberg-Fürth wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung an seiner Ehefrau: Gustl Mollath stellt Antrag auf Entbindung seines Pflichtverteidigers, der Antrag wird abgelehnt. Der Sachverständige Dr. Thomas Lippert der Gustl Mollath als Zuhörer bei der Verhandlung erlebt, es findet keinerlei gutachtertaugliches Gespräch statt (!) gibt an: Beim Angeklagten liege eine gravierende psychische Erkrankung vor, vermutlich Psychose. Die Prognose sei ungünstig, weil dem Angeklagten "keinerlei Krankheitseinsicht" vorläge. Gefahr, dass Unbeteiligte Opfer werden könnten bestehe, nur eine stationäre Beobachtung könne weitere Erkenntnisse bringen. Das Gericht beschließt die Unterbringung gem. § 81 StPO in das Klinikum am Europakanal und gibt ein medizinisches Gutachten bei Dr. med. Wörthmüller, dem Leiter der forensischen Abteilung in Auftrag. Eine Entlassung hat zu erfolgen, sobald der Untersuchungszweck erreicht ist.
    Beschluss zur Gutachtenerstellung [PDF-Datei]
    Vollzug der Einweisung durch Kripo Nürnberg [PDF-Datei]
  44. 2004-04-22 Gustl Mollath schreibt an Ministerpräsident Stoiber und informiert ihn über die Schwarzgeldtransfers und Steuerhinterziehungen. Brief an Ministerpäsident Dr. Edmund Stoiber [PDF]
  45. 2004-05-13 Die Staatsanwaltschaft übersendet Aktenauszüge an das Bayerische Justizministerium.
  46. 2004-05-26 Die Beschwerde von Gustl Mollath gegen den Beschluss von 2004-04-22 wird verworfen.
  47. 2004-06-30 Festnahme von Gustl Mollath und Verbringung in das Bezirkskrankenhaus (BKH) am Europakanal, Erlangen. Gustl Mollath, darf weder telefonieren, nocht etwas mitnehmen, niemand wußte wo er ist.
  48. 2004-07-01 Während der Verwahrung in der Erlanger Forensik erklärt sich Dr. Wörthmüller wegen Freundschaft mit Bernhard Roggenhofer (früher Kunde von Petra Mollath und der HypoVereinsbank), für befangen. Diese Erklärung wird von Dr. Wörthmüller erst 07-05, also vier Tage später, ans Gericht gefaxt.
    Befangenheitserklärung Dr. med Wörthmüller [PDF-Datei]
  49. 2004-07-07 Bitte der Staatsanwaltschaft nach Rücksprache mit Richter Eberl um Entlassung. Die Verwahrung in der Erlanger Forensik wird wegen Befangenheit von Dr. Wörthmüller per Gerichtsbeschluss aufgehoben, ebenfalls der Auftrag zur Gutachtenerstellung, Gustl Mollath kommt frei.
    Die Unterbringung zur stationären Begutachtung wird aufgehoben, weil aufgrund der Befangenheit von Dr. Wörthmüller der Zweck der Unterbringung, eine Begutachtung durch Dr. Wörthmüller unerreichbar ist. Statt das Klinikum Erlangen mit einer Begutachtung zu beauftragen, wurde Dr. Wörthmüller persönlich beauftragt, somit hatte eine Entlassung zu erfolgen und ein neuer Beschluss musste gefasst werden.
  50. 2004-07-08 RA Ophoff wird Wahlverteidiger von Gustl Mollath
    [Quelle: Wiederaufnahmeantrag RA Strate S. 5]
  51. 2004-07-14 Das AG Nürnberg übersendet die Akten gemäß richterlicher Anordnung mit der Bitte um Erstellung des in Auftrag gegebenen Gutachtens an Dr. Leipziger.
  52. 2004-08-04 Gustl Mollath sendet Rechtsanwalt Dr. Woertge ein Fax-Schreiben, in dem er sich gegen dessen Methoden verwahrt und Dr. Woertge zum wiederholten Mal Hausverbot erteilt. Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen zu den Sachbeschädigungen an Kfz [s. P 53] wird dieses Fax-Schreiben der Polizei übergeben.
  53. 2004-08-27 Dr. Leipziger teilt dem AG Nürnberg mit, dass ab dem 15.09.2004 eine stationäre Begutachtung von Gustl Mollath stattfinden könne.
  54. 2004-09-02 Dr. Zappe vom BKH Bayreuth sendet die Erstakten von Gustl Mollath zurück.
  55. 2004-09-16 Richter Eberl vom AG Nürnberg erlässt einen Beschluss, wonach GM für die Dauer von höchstens fünf Wochen zur Beobachtung in das BKH Bayreuth verbracht werden darf. "Er ist zu entlassen, sobald der Untersuchungszweck erfüllt ist." Mit der Beantwortung der Fragen, ob zu den Tatzeiten am 12.08.2001, 31.05.2002 und 23.11.2002 die Voraussetzungen der §§ 20,21 StGB (Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderte Schuldfähigkeit) bzw. von § 63 StGB (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) vorgelegen haben, wird Dr. Leipziger beauftragt. Begründet wird der Beschluss mit dem dringenden Verdacht, dass der Angeklagte die vorgeworfenen Taten begangen habe.
  56. 2004-10-08 Die Beschwerde von Gustl Mollath und seinem Wahlverteidiger gegen diese Anordnung wird verworfen.
  57. 2004-12-31 – 2005-02-01 Zeitraum, in dem Gustl Mollath angeblich Sachbeschädigung (Autoreifen) begangen hat. Als Beweis werden gewertet: ähnliche Statur und Gang wie Mensch auf Video laut Aussage der Ehefrau, ähnliche Jacke, Reifenfachmann, viele Geschädigte aus Umfeld, Scheidung und Schwarzgeldgeschäfte.
    Es erfolgt keine Schadensersatzforderung der Geschädigten, somit hat Gustl Mollath keine Möglichkeit, die Vorwürfe in einem Zivilprozess zu entkräften [s. Fall Harry Wörz].
  58. 2005-02-04 Hausdurchsuchung bei Gustl Mollath ohne richterlichen Beschluss. Das im Haus Mollath vermutete Tatwerkzeug zu den Reifenstechereien wird nicht gefunden.
  59. 2005-02-07 Anzeige von Gustl Mollath an Innenminister Beckstein gegen die Staatsanwältinnen Dr. Fili und Stengel wegen Strafvereitelung im Amt [Anzeige StAinnen Nürnberg-Fürth PDF]
  60. 2005-02-14 Unterbringung von Gustl Mollath im BKH Bayreuth gem. § 81 StPO, mit dem Ziel einer Begutachtung durch Dr. Leipziger aufgrund des Beschlusses von 2004-09-16.
    Der aufnehmende Arzt (nicht Dr. Leipziger) dokumentiert die Auffindesituation im Polizeiwagen, mit auf dem Rücken gestreckt gefesselten Händen und ordnet eine Dokumentation der Verletzungen zu Beweiszwecken mit der Digitalkamera an. Die Anzeige von Gustl Mollath gegen die beteiligten Polizeibeamten wegen der Misshandlung bei der Überführung ins BKH Bayreuth wird dennoch eingestellt.
  61. 2005-02-16 Dr. Leipziger versucht mit Gustl Mollath ein Gespräch zu führen, welches dieser verweigert. Herr Mollath teilt mit, dass er gesund sei und sich weder körperlich noch neurologisch untersuchen lassen werde. Zudem werde er keine wesentlichen Auskünfte erteilen.
  62. 2005-03-18 Dr. Leipziger (der gerichtlich bestellte Sachverständige) ruft (über einen Monat nach der Aufnahme ins BKH) auf der Station an und fragt nach, ob GM nun bereit wäre, mit ihm zu sprechen.
  63. 2005-03-21 Entlassung aus dem BKH Bayreuth
  64. 2005-04-26 Dr. Leipziger fragt schriftlich bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg im Anschluss an ein Telefonat mit Richter Eberl nach "Ermittlungsergebnissen jüngeren Datums über möglicherweise strafrechtlich relevante Verhaltensweisen des Beschuldigten", um diese in die Begutachtung mit einbeziehen zu können.
  65. 2005-05-04 Ein Staatsanwalt macht folgenden Aktenvermerk: "Von Dr. Leipziger wurde nach Rücksprache mit Richter Eberl zur Begutachtung um neue, weitere Vorgänge gegen Herrn Mollath gebeten"
  66. 2005-06-02 Die Staatsanwaltschaft Nbg.-Fürth übersendet das Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung an Dr. Leipziger.
  67. 2005-06-15 Der Pflichtverteidiger Dolmany beantragt Entbindung von der Verteidigung, sein Vertrauensverhältnis zu Gustl Mollath sei erschüttert.
    Gustl Mollath hatte seinen Pflichtverteidiger wiederholt begründet abgelehnt.
  68. 2005-07-25 Forensisch-psychiatrisches-Gutachten Dr. Leipziger: "Aus dieser Betrachtung resultiert als Ergebnis, dass der Angeklagte in mehreren Bereichen ein paranoides Gedankensystem entwickelt hat. Hier ist (...) der Bereich der Schwarzgeldverschiebung zu nennen,* in dem der Angeklagte unkorrigierbar der Überzeugung ist, dass eine ganze Reihe von Personen aus dem Geschäftsfeld seiner früheren Ehefrau, diese selbst und (...) weitere Personen, (...) in dieses komplexe System der Schwarzgeldverschiebung *verwickelt wären." (*damit ist die Aussage von Justizministerin Merk widerlegt, die im Bayer. Landtag behauptete, es gäbe keinen Zusammenhang zwischen den Schwarzgeldvorwürfen des Gustl Mollath und seiner Internierung in den BKH's. S. Video d. Landtagsrede Justizministerin Merk) (s. auch die Anzeige von Gustl Mollath dazu)

    "In Konfrontation mit Dritten waren heftige Erregungszustände des Angeklagten zu beobachten, die jedoch nicht in tätliche Auseinandersetzungen mündeten"

    In der gesamten Zeit, die Dr. Leipziger für die Begutachtung von Gustl Mollath zur Verfügung hatte, fand kein persönliches Explorationsgespräch statt. Damit sind die Mindeststandards eines psychiatrischen Gutachtens nicht erfüllt: "Nachdem Versuche von Mitarbeitern auch in der 11. Kalenderwoche gescheitert waren, den Angeklagten zu Untersuchungen zu bewegen, (...) versuchte der Unterzeichnete am 18.03.2005 eine gezielte Exploration (...) durchzuführen." "Auch weitere Versuche den Angeklagten bis zum Ende der gerichtlich bestimmten Beobachtungszeit (...) noch zu Untersuchungen oder explorativen Gesprächen zu bewegen, blieben (...) ohne Erfolg." [s. psychiatrische Stellungnahme Dr. Weinberger und Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten und Mindestanforderungen für Prognosegutachten]
  69. 2005-07-28 Eingang des Gutachtens Dr. Leipziger bei der Gemeinsamen Einlaufstelle OLG, LG, AG Nürnberg.
  70. 2005-08-04 Die Staatsanwaltschaft beantragt, dem Antrag auf Entbindung des Pflichtverteidigers stattzugeben und das Verfahren an das Landgericht Nürnberg-Fürth abzugeben.
  71. 2005-08-11 Vorläufige Einstellung des Verfahrens gemäß § 154 StPO im Hinblick auf das anhängige Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung.
  72. 2005-09-27 Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens durch den Sozius von RA Dr. Woertge (des Anwalts von Petra Mollath), RA Greger.
  73. 2005-10-04 Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens durch den Rechtsanwalt Dr. Woertge.
  74. 2005-10-06 Anklageerhebung wegen 9 Fällen von Sachbeschädigung unter Einstelllung weiterer Fälle gemäß § 154 StPO.
  75. 2005-12-29 Das Amtsgericht Nürnberg beschließt den Fall Mollath an das Landgericht Nürnberg-Fürth zu verweisen, wegen zu erwartender Unterbringung des Angeklagten.
  76. 2006-02-01 Das Landgericht Nürnberg-Fürth erlässt (sechs Monate nach der Gutachtenerstellung – bei einem angeblich gemeingefährlichem Mann) einen einstweiligen Unterbringungsbeschluss für ein psychiatrisches Krankenhaus: "Die einstweilige Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet. (..) Die dringenden Gründe für die einstweilige Unterbringung ergeben sich aus dem vorläufigen Gutachten des Sachverständigen Dr. Leipziger vom 25.07.2005. (..) Der Angeklagte ist auch für die Allgemeinheit gefährlich."
  77. 2006-02-13 Das Amtsgericht Nürnberg - Vollstreckungsgericht - beschließt im Zwangsversteigerungsverfahren gegen Gustl Mollath wegen unbekannten Aufenthalts, Herrn Obergerichtsvollzieher Otmar Rückel gem. § 6 ZVG als Zustellungsvertreter zu bestellen.

    Anmerkung: Gustl Mollath (GM) war damals noch auf freiem Fuß, der Beschluss zur einstweiligen Unterbringung erging zwar am 2006-02-01, GM hat die Polizeistreife, jedoch erst am 2006-02-27 um Personenüberprüfung gebeten, seither ist er in wechselnden psychiatrischen Kliniken inhaftiert.
  78. 2006-02-27 Gustl Mollath bittet während der Montagsdemo vor der Lorenzkirche in Nürnberg anwesende Streifenbeamte um eine Personenkontrolle, [siehe Polizeiprotokoll]. Wegen seiner schlechter Erfahrungen bei der Zwangseinweisung vom 2004-06-30 durch Erlenstegener Polizeibeamte, wollte er einer drohenden Festnahme durch diese Beamte zuvor kommen.
    Im Gerichtsurteil von 2006-08-08 ist allerdings im Widerspruch dazu von einer widerstandslosen Verhaftung von Gustl Mollath in seinem Haus die Rede: "(..) Aufgrund dieses Beschlusses konnte der Angeklagte am 27.02.2006 in seinem Haus in der Volbehrstraße 4 festgenommen werden (..) Der Angeklagte konnte dann auch auf dem Dachboden in einem Zwischenboden, wo er sich vor der Polizei hinter einer Kiste versteckte, aufgefunden werden. (..) "
  79. 2006-02-27 – 2006-03-02 Unterbringung von Gustl Mollath im BKH Erlangen.
  80. 2006-03-02 – 2006-04-24 Unterbringung im BKH Bayreuth.
  81. 2006-03-17 Das Amtsgericht Bayreuth erlässt einen Unterbringungsbefehl an das BKH Bayreuth und Ersucht um Aufnahme von Gustl Mollath zum Vollzug der einstweiligen Unterbringung.
  82. 2006-03-17 Dr. Wörthmüller (der sich bereits für befangen erklärt hatte) schreibt an die Staatsanwaltschaft, dass Gustl Mollath 2006-03-02 nach Bayreuth verlegt worden sei.
  83. 2006-03-28 RA Ophoff legt das Mandat von Gustl Mollath nieder.
    [s. Wiederaufnahmeantrag RA Strate S. 7]
  84. 2006-03-31 Das Landgericht Nürnberg-Fürth beschließt bei einem Anhörungstermin: Der einstweilige Unterbringungsbefehl bleibt aufrechterhalten, da die Voraussetzungen fortbestehen. Stellungnahme vom BKH Bayreuth: keine Gespräche mit Gustl Mollath seien möglich, er lehne die Behandlung ab, dadurch sei eine Verfestigung der "Erkrankung" gegeben.
  85. 2006-04-05 Dr. Zappe (BKH Bayreuth) erstellt ein Gutachten zu Lasten von Gustl Mollath
  86. 2006-04-07 Das Amtsgericht Bayreuth beschließt eine einstweilige Anordnung einer Betreuung von Gustl Mollath durch die Betreuungsstelle der Stadt Straubing, befristet bis 2006-10-06.
  87. 2006-04-24 – 2009-05-14 Unterbringung im BKH Straubing.
  88. 2006-08-07 Beschluss des Landgerichts Nürnberg zur Zulassung des Antrags der Staatsanwaltschaft von 2005-09-06 und zur Eröffnung des Sicherungsverfahrens beim Landgericht (auf Antrag der Staatsanwaltschaft). Dieser Beschluss ist von drei Richtern unterzeichnet.
  89. 2006-08-08 Verhandlung vor dem Landgericht Nürnberg:

    Der Sachverständige, Dr. Leipziger legte für die Kammer überzeugend dar (Zitat aus dem Urteil:) "die Handlungen des Angeklagten sind von der Erkrankung an einer wahnhaften psychischen Störung geprägt, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass zu den Tatzeitpunkten die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten aufgehoben und er daher gemäß §20 StGB schuldunfähig sei". Andererseits erklärt Dr. Leipziger, bei seinem Gespräch mit Gustl Mollath "sei der Angeklagte in psychischer Hinsicht orientiert wach, bewusstseinsklar und von ausgeglichener Stimmung gewesen. Formale Denkstörungen habe er nicht festgestellt. Das Denken sei allerdings von einer misstrauischen Grundhaltung geprägt gewesen. Hinsichtlich Gedächtnis, Merkfähigkeit und Konzentrationsvermögen hätten sich keine Auffälligkeiten ergeben. Der Angeklagte habe keine aggressive Verhaltensweisen gezeigt" Letztlich stellt der Gutachter eine "paranoide Wahnsymptomatik" fest, auch käme eine "paranoide Schizophrenie" in Betracht.

    (Auch 2012 hat der Gutachter aus der Hauptverhandlung, Dr. Leipziger, eine Stellungnahme über die weitere Unterbringung abgegeben).
    Das Gericht stellt fest, dass Gustl Mollath eine gefähliche Körperverletzung, eine Freiheitsberaubung, sowie Sachbeschädigung mit natürlichen Vorsatz begangen hat.
    Die Voraussetzungen der verminderten Schuldfähigkeit lägen in sämtlichen Fällen mit Sicherheit vor, die der Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen könnten nicht ausgeschlossen werden.
    Deshalb spricht das Gericht Gustl Mollath frei, ordnet jedoch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil eine "Gesamtwürdigung seiner Person und seiner Taten, Anlass zu der Besorgnis gibt, dass er wegen seines Zustands auch in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird und daher für die Allgemeinheit gem. § 63 StGB. gefährlich ist"

    Aus der Urteilsbegründung: "Die Feststellungen zum Verlauf der Ehe des Angeklagten, die Schilderungen seines eigenartigen Verhaltens und seiner sich immer weiter steigernden Aggressivität beruhen (..) auf der Aussage seiner geschiedenen Ehefrau, an deren Glaubwürdigkeit die Kammer keinen Zweifel hat". Die Indizien und vagen Aussagen der Beteiligten, die die Sachbeschädigung betreffen, reichen dem Gericht als "kein eindeutiger Beweis" aus, um Gustl Mollath der Taten zu bezichtigen, um damit seine Gemeingefährlichkeit zu untermauern.

    Sowohl der Vorwurf der Körperverletzung, als auch der Vorwurf der Freiheitsberaubung, beruhen auf der Aussage der Ehefrau, sowie dem ärztlichen Attest von 2002-06-03 (siehe Punkt 11).

    Nach Auffassung des Gerichts wird Gustl Mollath durch folgende Umstände der Sachbeschädigung überführt:
    a) "sämtliche Geschädigte stehen zu Petra M., Martin M. (Exfrau und ihr Chef und späterer Ehemann) oder der Scheidung des Ehepaares in irgendeiner Verbindung.

    b) "sämtliche Geschädigte – mit Ausnahme von Thomas Lippert – werden in diesem Zusammenhang im Brief des Angeeklagten vom 04.08.2004 an Rechtsanwalt Dr. Woertge in negativer Weise benannt."
    Aufgrund eines Gutachtens von Thomas Lippert wurde der Angeklagte jedoch "mit Beschluss des AG Nürnberg vom 22.04.2004 in das Klinikum am Europakanal eingewiesen."

    c) sämtliche Autoreifen wurden auf die selbe Weise in die Flanke gestochen. "Die Art und Weise des Vorgehens spricht für einen Reifenfachmann. Der Angeklagte, (...) hatte die entsprechenden Kenntnisse."
    d) "Die Videoaufnahmen und die im Haus des Angeklagten aufgefundene Kleidung (..) sind zwar kein eindeutiger Beweis für die Täterschaft des Angeklagten, weisen aber zusätzlich zu den obigen Feststellungen daraufhin."

    "Zudem hielt Petra M. bei Ansicht des Videofilmes (...) eine Täterschaft des Angeklagen für möglich."

    (Der Antritt zur Unterbringung im BKH erfolgte auf Grund einer Bitte zur Personenüberprüfung durch Gustl Mollath, anstatt einer zwangsweisen Festnahme, wie falsch im Urteil dargestellt. [Siehe Polizeiprotokoll])

    [Urteil von 2006-08-08 als PDF]
  90. 2006-08-11 Einer der Anwälte Gustl Mollaths stellt Antrag auf Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
  91. 2006-10-06 Ende der vorläufigen Betreuung, die am 2006-04-07 vom AG Bayreuth durch einstweilige Anordnung eingerichtet wurde. Lt. Vermögensverzeichnis des Betreuers ist GM u. a. noch Eigentümer von drei Kraftfahrzeugen, zwei Autos und einem Motorrad, deren Verbleib ungeklärt ist. Der Wert des Hausrats wird vom Betreuer auf ca. 5.000 € geschätzt, wohingegen GM bereits den Wert der Werkzeuge und Ersatzteile für Kfz auf ca. 30.000 € schätzt.
  92. 2006-10-06 Der Rechtsanwalt von Gustl Mollath begründet den Revisionsantrag beim BGH in einem Schreiben ans Landgericht Nürnberg-Fürth.
  93. 2007-02-13 Der BGH verwirft die Revision von Gustl Mollath als unbegründet und stellt fest dass: "die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat".
  94. 2007-04-03 Das BKH Straubing gibt eine Stellungnahme zum Antrag von Gustl Mollath auf sofortige Entlassung ab: Er habe eine "ausgeprägt wahnhafte Störung".
  95. 2007-04-11 Eine Richterin vom Amtsgericht Straubing verfügt: Akten vom BKH werden nicht zurückgeschickt. Weitere Akten werden angefordert, Wiedervorlage spätestens drei Tage.
  96. 2007-05-14 Gustl Mollath bittet die Strafvollstreckungskammer um Beiordnung eines Rechtsanwalts seines Vertrauens und um Fristverlängerung.
  97. 2007-05-23 Die Richterin Fleischmann vom Amtsgericht Straubing antwortet ausführlich auf ein Schreiben von Gustl Mollath mit diversen Beschwerden. Sie verfügt die Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft Nürnberg abzugeben und stellt einen Antrag auf Entlassung von Gustl Mollath unabhängig vom Anhörungstermin.
  98. 2007-09-21 Ein vom Amtsgericht Straubing beauftragtes Gutachten von Dr. Simmerl (Oberarzt am Bezirksklinikum Mainkofen), spricht sich gegen eine rechtliche Betreuung (früher: Vormundschaft / Entmündigung) von Gustl Mollath aus. Die zwangsweise rechtliche Betreuung wird daraufhin aufgehoben.
    Das Gutachten von Dr. Simmerl weist bezüglich Gustl Mollath folgende Kernpunkte auf:
    • psychomotorisch ruhig wirkend, im Affekt adäquat, lässt kritische Nachfragen zu
    • mit Sicherheit keine schizophrentypischen Wahnideen
    • keine Hinweise auf psychotische Erkrankung
    • keine Affektstörungen
    • keine formalen Denkstörungen
    • keine kognitive Beeinträchtigung
    • keine Hinweise auf Geschäftsuntüchtigkeit
    • keine Betreuungsbedürftigkeit
    • keine therapeutische Option im Maßregelvollzug
    • sinnvolle Verständigung problemlos möglich
    Dieses Gutachen wird in Folge (abgesehen von der Aufhebung der rechtlichen Betreuung) seitens der Justiz bis hinauf zu Staatsministerin Dr. Merk [siehe Rede im Bayerischen Landtag] sträflich ingnoriert, wenn nicht bewusst ausgeblendet [siehe Schreiben von E. Braun an Staatsministerin Dr. Merk].
  99. 2007-10-30 Die Richterin Fleischmann der Strafvollstreckungskammer Straubing des Landgerichts Regensburg mahnt in einer Verfügung an die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth an: "anliegend übersende ich Ihnen das im Betreuungsverfahren erholte Sachverständigengutachten Dr. Simmerl vom 26.09.2007. Wie mir die zuständigen Betreuungsrichter ... mündlich mitgeteilt haben, wäre aus ihrer Sicht zu überprüfen, ob die Unterbringungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen." [s. Originaldokument und Nordbayerischer Kurier: "Psychatrie-Aufenthalt auch in Justiz umstritten"]
  100. 2008-04-17 Gustl Mollath schreibt einen Brief an die Richter der Strafvollstreckungskammer Straubing. Er schildert die Vorgeschichte seiner Internierung und die schlimmen Umstände in der geschlossenen Psychiatrie Straubing.
  101. 2008-06-27 Ein Gutachten von Prof. Dr. Kröber wird (entgegen die von ihm postulierten Mindeststandards) nach Aktenlage (ohne Gespräch mit Gustl Mollath) erstellt, dieses bestätigt das Gutachten von Dr. Leipziger und stellt eine Gefährdung Dritter seitens Gustl Mollaths fest, falls keine weitere Behandlung erfolge.
  102. 2009-05-14 Entlassung aus dem BKH Straubing.
  103. 2009-05-14 – ? Unterbringung im BKH Bayreuth bis heute.
  104. 2011-02-12 Ein Gutachten von Prof. Pfäfflin (Ulm) bestätigt das Gutachten von Dr. Leipziger mit der Zuschreibung von Wahnhaftigkeit, obwohl auch hier im Detail keinerlei Aggressivität seitens Gustl Mollath bezeugt wird: Mollath sei "nicht innerlich angespannt, aggressiv oder voller Wut und Haß". Er "beteilige sich mit großer Energie am Sport, zeige dort auch Teamgeist". Arztbesuche seien "problemlos verlaufen" man habe in der Lockerungskonferenz "keine von ihm ausgehende Allgemeingefährdung gesehen und keine Fluchtgefahr"

    "Die Überprüfung, ob sich Herr M. aufgrund eines Komplotts im MRV [Maßregelvollzug] befindet, und ob ihm die dem Urteil zugrunde liegenden Taten zu Unrecht unterstellt wurden, ist nicht Sache des Gutachters. Ungeachtet dieser Feststellung müsste im Gutachten selbstverständlich darauf aufmerksam gemacht werden, wenn im Rahmen der Untersuchung Informationen auftauchten, die zum Zeitpunkt des Einweisungsurteils noch nicht bekannt waren und die Zweifel an der Täterschaft des Begutachteten begründen. Entsprechende neue Unterlagen bzw. Informationen hat Herr M. mir nicht vorgelegt."
    [Zitate Prof. Pfäfflin aus seinem Gutachten]
  105. 2011-03-28 Stellungnahme von Dr. Schlötterer mit dem Inhalt: Die Schwarzgeldgeschäfte seien durchaus wahrscheinlich, das Gutachten von Prof. Pfäfflin sei wegen falscher rechtlicher Argumentation unhaltbar, ebenso wie das Einweisungsgutachten von Dr. Leipziger.
  106. 2011-04-20 Das BKH Bayreuth gibt eine Stellungnahme ab: Es sei keine therapeutische Aufarbeitung mit Gustl Mollath möglich, es gebe keine Veränderung in seinem Krankheitsbild.
  107. 2011-04-30 Ein von Gustl Mollath und dem Unterstützerkreis beauftragter Gegengutachter, Dr. Weinberger, Garmisch-Partenkirchen, untersucht Gustl Mollath und kommt zu gegenteiligen Schlüssen, wird aber vom Gericht nicht anerkannt [siehe Stellungnahme Dr. Weinberger].
  108. 2011-05-09 Anhörungstermin beim Landgericht Bayreuth: Prof. Pfäfflin bringt vor: Das "reale Geschehen" spiele bei Gustl Mollaths Fall "nur eine untergeordnete Rolle".
  109. 2011-06-07 Der Verteidiger von Gustl Mollath, RA Ziegler bezeichnet das Gutachten von Prof. Pfäfflin als widersprüchlich und moniert dass der Gegengutachter Dr. Weinberger nicht zum Anhörungstermin vom Gericht geladen wurde.
  110. 2011-06-09 Das Landgericht Bayreuth beschließt die weitere Unterbringung von Gustl Mollath im BKH Bayreuth und lehnt ein Obergutachten eines weiteren Psychiaters ab.
  111. 2011-08-26 Das Oberlandesgericht weist die sofortige Beschwerde von Gustl Mollath zurück.
  112. 2011-10-07 Ein Artikel in den Nürnberger Nachrichten (NN) [Auszüge daraus unter Medienecho] zitiert einen Freund Gustl Mollaths, der Zeuge der Drohungen seitens der Ehefrau an ihren Mann war: "Wenn Ferdl meine Bank und mich anzeigt, mache ich ihn fertig. Ich habe gute Beziehungen. Dann zeige ich ihn auch an, das kannst du ihm sagen. Der ist doch irre, den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was an, ich weiß auch wie." Später, so der Zeuge, habe sie noch angeboten: "Wenn Ferdl die Klappe hält, kann er 500.000 Euro von seinem Vermögen behalten. Das ist mein letztes Wort.(*Zitat NN)
  113. 2011-11-11 Weitere journalistische Recherchen in einem zweiten Artikel der NN [Auszüge daraus unter Medienecho], die der betroffenen Bank eine (wenn auch unscharfe) Bestätigung der Vorwürfe von Gustl Mollath entlocken: Es sei festgestellt worden, dass sich Mitarbeiter in der Vergangenheit "im Zusammenhang mit Schweizer Bankgeschäften, unter anderem mit der AKB-Bank, einer Tochter der damaligen Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank AG, weisungswidrig verhalten haben"
    Damit gäbe es mehr als genügend Gründe für die Wiederaufnahme des Verfahrens. Trotzdem sieht die Staatsanwaltschaft keinen Handlungsbedarf, es gäbe keinen "Prüfungsansatz, der die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würde" Die Angaben seien "unkonkret". (* Zitate: NN)
  114. 2011-12-14 Die Staatsanwaltschaft weist in einer Presseerklärung Vorwürfe im Fall Mollath zurück, geht dabei aber nicht auf die genannten Vorwürfe an sie ein, die damals von Gustl Mollath angezeigten Steuerhinterziehungen und Schwarzgeldtransfers bewusst nicht verfolgt zu haben. (siehe auch Radiobeitrag SWR und TV-Bericht Report Mainz). Außerdem seien die Akten der damaligen Anzeige von Gustl Mollath wegen Steuerhinterziehung und Schwarzgeldtransfers nach fünf Jahren Frist rechtmäßig vernichtet, "so dass Auskünfte zu diesem konkreten Verfahren nicht mehr erteilt werden können".
  115. 2011-12-16 Die Staatsanwaltschaft Nürnberg ermittelt nun doch – acht Jahre später – zu den Vorwürfen der Geldwäsche und Steuerhinterziehung von Gustl Mollath. Dies berichten die Nürnberger Nachrichten in ihrer Papierausgabe (siehe Medienecho). Darüber hinaus erscheint ein lesenswerter Kommentar von M. Kasperowitsch (siehe Medienecho) in gleicher Ausgabe.
  116. 2012-01-11 RA Dr. Kleine-Cosack aus Freiburg, reicht Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Dieses Dokument fasst die mannigfaltigen Verfahrensfehler, Ungereimtheiten und Falschgutachten im Fall Mollath zusammen.
  117. 2012-02-08 Ein weitere Stellungnahme zugunsten von Gustl Mollath wird von Prof. Dr. Dieckhöfer an die Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk gesandt.
  118. 2012-03-30 Gustl Mollath erteilt RAin Erika Lorenz-Löblein, München eine Vollmacht, zunächst nur für Akteneinsicht und Beratung. Erteilung von weiteren Vollmachten erfolgt später.
  119. 2012-04-27 Beschluss des Landgerichts Bayreuth zur Beiordnung von RAin Erika Lorenz-Löblein als Pflichtverteidigerin von Gustl Mollath.
  120. 2012-06-10 Gustl Mollath erteilt RAin Lorenz-Löblein eine Vollmacht für das Wiederaufnahmeverfahren (2012-12-09 erteilt er eine weitere Vollmacht an RA Dr. Strate).
  121. 2012-07-26 RAin Lorenz-Löblein erstattet Strafanzeige gegen Dr. Leipziger, BKH Bayreuth, wegen Verdachts der Freiheitsberaubung.
  122. 2012-08-15 Ablehnende Entscheidung der Staatsanwaltschaft Bayreuth zur Anzeige wegen Freiheitsberaubung.
  123. 2012-09-22 Beschwerdebegründung von RAin Lorenz-Löblein zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft Bayreuth.
  124. 2012-10-04 Ablehnende Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg zur Anzeige wegen Freiheitsberaubung.
  125. 2012-11-19 RAin Lorenz Löblein beantragt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg Fürth und beim Landgericht Bayreuth mit Hinweis auf den Revsionsbericht der HypoVereinsbank die Feststellung der Fehleinweisung von Gustl Mollath erneut zu überprüfen. Der Revisionsbericht der HVB wird dem Schreiben in der Anlage beigelegt.
  126. 2012-11-20 Eingang der Schreiben von RAin Lorenz-Löblein (mit dem Revisionsbericht der HVB) bei der StA Nbg-Fürth, dem LG Bayreuth, dem OLG Bamberg und der GenStA Bamberg. Etwa um 15 Uhr versendet die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg den Revisionsbericht per Fax an den für die Vollstreckung zuständigen Staatsanwalt und weitere Stellen.
  127. 2012-11-21 RA Schmid erstattet Anzeige gegen alle am Verfahren Beteiligten wegen Verdacht auf: Freiheitsberaubung, falschen Verdächtigung, Rechtsbeugung und gegen Justizministerin Merk wegen Verdachts auf Falschaussage.
  128. 2012-11-26 Gutachterliche Stellungnahme zur Anzeige des Gustl F. Mollath (2003) von RA Dr. Gerhard Strate als PDF und als ausführliches Video
  129. 2012-11-30 Justizministerin Merk gibt Anweisung an die Generalstaatsantwaltschaft Nürnberg, einen Wiederaufnahmeantrag beim Landgericht Regensburg zu stellen.
    [Quelle: Augsburger Allgemeine]
  130. 2012-12-03 RAin Lorenz-Löblein erstattet Strafanzeige wegen Verdacht auf Manipulation von Krankenakten Gustl Mollaths im BKH Bayreuth bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth.
  131. 2012-12-09 RA Dr. Strate, Hamburg erklärt sich bereit, kostenfrei die rechtliche Vertretung beim anstehenden Wiederaufnahmeverfahren zu leisten und erhält von Gustl Mollath eine Vollmacht dafür. Er vertritt ihn nun gemeinsam mit RAin Lorenz-Löblein, die seit 2012-06-10 für ein Wiederaufnahmeverfahren bevollmächtigt ist.
  132. 2012-12-29 Eingang des Revisionsberichts bei der StA Nbg.
  133. 2013-01-04 RA Dr. Strate erstattet Strafanzeige gegen Richter E. und Dr. Leipziger, BKH Bayreuth, wegen Verdachts der schweren Freiheitsberaubung.
  134. 2013-01-14 RAin Lorenz-Löblein weist Dr. Leipziger darauf hin, dass vor jedweder Entscheidung über eine Maßnahme Anspruch auf rechtliches Gehör besteht.
  135. 2013-01-14 RAin Lorenz-Löblein teilt der Staatsanwaltschaft in Bayreuth mit, dass sie bezüglich der Anzeige des Kollegen Schmid vom 21.11.2012 davon ausgehe, dass etwa erforderliche Maßnahmen im Hinblick auf Verjährung eingeleitet wurden, bzw. werden.
  136. 2013-01-15 Dr. Leipziger kündigt bei Gustl Mollath unbegründet Verlegung ins BKH Ansbach an, incl. Falschbehauptung. Unterstützer reichen deswegen Petition beim Bayerischen Landtag gegen Verlegung ein. Anwälte widersprechen dieser Maßnahme und protestieren gegen den Manipulationsversuch.
    Kurzfassung der Petition
  137. 2013-01-17 RAin Lorenz-Löblein weist Dr. Leipziger zum wiederholten Male darauf hin, dass vor jedweder Entscheidung über eine Maßnahme Anspruch auf rechtliches Gehör besteht. Deshalb ist die Verteidigung angemessene Zeit im vorhinein zu informieren.
  138. 2013-01-18 Das Landgericht Bayreuth verlängert die Frist zur Stellungnahme zum Antrag der Staatsanwaltschaft von 2012-12-29 auf Einholung eines weiteren externen Sachverständigen-Gutachtens, sowie zur Auswahl eines ggf. zu beauftragenden Sachverständigen, mit Hinweis auf das Beschleunigungsgebot bei freiheitsentziehenden Maßregeln, entgegen dem Wunsch der Verteidigung, nur um eine Woche.

    Seitens des Untergebrachten werde die Grundlage für die Unterbringung insgesamt in Frage gestellt, deshalb komme dem Beschleunigungsgebot besondere Bedeutung zu, diese Frage könne durch die anstehende Entscheidung der Kammer möglicherweise einer Klärung zugeführt werden.
  139. 2013-01-21 RAin Lorenz-Löblein informiert sowohl die Regierung von Oberfranken als auch die Bayerische Landesärztekammer über die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaften Bayreuth und Augsburg und bittet um Prüfung von weiteren Maßnahmen. [siehe Antwort der Regierung von Oberfranken von 2013-01-24 – von der Bayerischen Landesärztekammer liegt noch keine Antwort vor]
  140. 2013-01-24 Antwort der Regierung von Oberfranken auf das Schreiben der RAin Lorenz-Löblein von 2013-01-21: Die Tatsache dass gegen einen Arzt strafrechtlich ermittelt werde, schaffe nicht die Voraussetzungen für approbationsrechtliche Maßnahmen. "Sollten uns in dieser Angelegenheit neue – approbationsrechtlich relevante – Tatsachen bekannt werden, werden wir von Amts wegen auf die Sache zurückkommen."
  141. 2013-01-28 RAin Lorenz-Löblein bittet bei der StA Augsburg um Bekanntgabe aller Aktenzeichen von Verfahren, in denen Herr Mollath als Geschädigter geführt wird.
  142. 2013-01-29 RAin Lorenz-Löblein beantragt beim Landgericht Bayreuth die Feststellung einer Fehleinweisung, Erledigterklärung der Unterbringung und Nichteintritt der Führungsaufsicht. Die Erstellung eines weiteren Gutachtens sei in diesem Fall überflüssig. Die Forderung nach einem weiteren Gutachten würde das Eingeständnis beinhalten, Gustl Mollath wäre in seiner Unterbringungszeit erst allgemeingefährlich geworden. Gleichzeitig wird beantragt, den Aufenthalt in Bayreuth zur Wiedereingliederung bei "offener Tür" vorläufig fortzusetzen. Da keine Notwendigkeit und Rechtfertigung für ein weiteres Gutachten vorliegt, erübrigt sich eine Stellungnahme zur Person des vorgeschlagenen Sachverständigen.
  143. 2013-02-04 Beschluss des Landgerichts Bayreuth: Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einholung eines externen Sachverständigen-Gutachtens wird abgelehnt.
    Die Kammer beabsichtige, sich zum nächsten regulären Prüfungstermin am 30.07.2013 die Akten mit einer aktuellen Stellungnahme des BKH Bayreuth wieder vorlegen zu lassen.
  144. 2013-02-04 RAin Lorenz-Löblein bittet das Landgericht Bayreuth um Anberaumung eines zeitnahmen Anhörungstermins, die notwendigen Vorermittlungen und eine Entscheidung über den Antrag auf Feststellung der Fehleinweisung, Erledigterklärung der Unterbringung und Nichtanordnung der Führungsaufsicht.

    Bereits mit Schreiben vom 19.11.2012 wurde beantragt, die Feststellung der Fehleinweisung erneut zu überprüfen. Untätigkeit sei eine Verletzung der Pflicht aus § 67 e Abs. 1 StGB, der Pflicht zur Prüfung der weiteren Vollstreckung.

    Wenn das Gericht sich außerstande sehe, die rechtswidrige Unterbringung seit 2006 aufgrund der aktuellen Sachlage allein mit dem gesunden Menschenverstand zu beenden, dann möge es einen Sachverständigen zu Rate ziehen, der die Belastbarkeit der bisherigen Gutachten unter Berücksichtigung des aktuellen Erkenntnisstandes, dessen sich das Gericht ggf. von Amts wegen vergewissern mag, beurteilt.

    Die RAin fragt an, warum die von der Staatsanwaltschaft angeforderte Stellungnahme des BKH Bayreuth zur weiteren Unterbringung aus Sicht des Gerichts sich auf einen Verlaufsbericht beschränken könne.

    Der Verlaufsbericht des BKH Bayreuth vom 18.12.2012 zeuge von dem krampfhaften Versuch, Herrn Mollath von der Richtigkeit der derzeit amtlichen Sicht der Dinge zu überzeugen. Es erfolgt keine Auseinandersetzung mit einer etwa bestehenden Gefährlichkeit, sondern lediglich eine Schilderung des Misserfolgs Herrn Mollath die vermeintliche Sicht auf die Dinge aufzuzwingen.

    Der Vorgang um den Beschluss des LG Bayreuth geht zur Kenntnisnahme an Frau Staatsministerin Dr. Merk und Herrn Ministerpräsidenten Seehofer.
  145. 2013-02-05 Die Staatsanwaltschaft in Bayreuth teilt RA Schmid mit, dass das Ermittlungsverfahren aufgrund seiner Anzeige gegen alle am Verfahren Beteiligten von 2012-11-21 an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Augsburg abgegeben wurde.
    Sowohl Personen aus dem privaten Umfeld als auch aus Justiz, Staatsanwaltschaft und Gutachterkreisen werden als Beschuldigte namentlich benannt.
  146. 2013-02-11 RAin Lorenz-Löblein bittet die Staatsanwaltschaft Augsburg erneut um Bekanntgabe der Aktenzeichen aller Verfahren, in denen Herr Mollath als Geschädigter genannt ist. Sie bietet an, da die Akten voraussichtlich dauernd benötigt werden, zur Akteneinsicht nach Augsburg zu kommen und bittet um telefonische Terminvereinbarung.
  147. 2013-02-19 RAin Lorenz-Löblein bittet das Landgericht in Bayreuth um Erledigung ihrer Schreiben von 2012-11-19, 2013-01-29, 2013-02-04 und 2013-02-13.
  148. 2013-02-19 RAin Lorenz-Löblein bittet die Staatsanwaltschaft in Augsburg um Erledigung ihrer Schreiben vom 2013-01-28, 2013-02-11.
  149. 2013-02-20 RA Dr. Strate stellt ein Wiederaufnahmegesuch in Sachen Gustl Mollath ans zuständige Landgericht Regensburg und gibt eine Presseerklärung dazu ab.
  150. 2013-02-20 Die Justizbehörden Regensburg bestätigen den Eingang des Wiederaufnahmegesuchs von RA Dr. Strate.
  151. 2013-02-21 Die Staatsanwaltschaft Augsburg gibt RAin Lorenz-Löblein per Fax zwei der angeforderten Aktenzeichen bekannt.
  152. 2013-02-22 RAin Lorenz-Löblein bittet Staatsanwältin Eisenbarth von der StA Augsburg per Mail erneut um einern Termin zur Akteneinsicht.
    Außerdem habe sie der Presse entnommen, dass Herr Generalstaatsanwalt Nerlich in Nürnberg nun die von Herrn Kollegen Dr. Strate im Wiederaufnahme-Antrag gegen Herrn Richter Brixner erhobenen Vorwürfe prüfen möchte. Da die Staatsanwaltschaft in Bayreuth bereits vor geraumer Zeit das Ermittlungsverfahren auf Herrn Richter Otto Brixner führt, sollten bereits Erkenntnisse vorliegen.
    Sie bittet die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaften Bayreuth, Regensburg und Augsburg sich gegenseitig zur Verfügung zu stellen, um Doppelarbeit zu vermeiden.
    Dieses Schreiben wird in Kopie an Generalstaatsanwalt Nerlich sowie Frau Justizministerin Dr. Merk gesandt.
  153. 2013-02-25 RAin Lorenz-Löblein hat einige Akten von der Staatsanwaltschaft Augsburg zur Einsicht erhalten.
  154. 2013-02-27 Die Staatsanwaltschaft Augsburg stellt das Ermittlungsverfahren gegen einen Nürnberger Amtsrichter und den Leiter des Bayreuther Bezirkskrankenhauses wegen des Verdachts der schweren Freiheitsberaubung von Gustl Mollath ein [s. Anzeige, die Presseerklärung zur Verfahrenseinstelllung und Beschwerde dagegen von RA Dr. Strate]
  155. 2013-03-01 Das Justizministerium bestätigt per Mail den Eingang der Mail von RAin Lorenz-Löblein von 2013-02-22 [!]
  156. 2013-03-11 RAin Lorenz-Löblein beantragt bei der Stadt Bayreuth die Eintragung von Gustl Mollath in das Wählerverzeichnis. Wer sich aufgrund einer Anordnung nach § 63 StGB in Verbindung mit § 20 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet, ist kraft Gesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen. Dies widerspricht Art. 38 Grundgesetz, das allen Menschen über 18 Jahren ein Wahlrecht garantiert.
  157. 2013-03-18 Die Staatsanwaltschaft Regensburg stellt einen Wiederaufnahmeantrag in Sachen Mollath [Presseerklärung des OLG Nürnberg]
  158. 2013-03-19 Gustl Mollath schließt sich der Strafanzeige von RA Schmid gegen alle am Verfahren Beteiligten an und stellt Strafantrag. Das LG Bayreuth hat im ablehnenden Beschluss über den Befangenheitsantrag darauf hingewiesen, dass der Anzeigeerstatter in keiner Verbindung zu Herrn Mollath stehe und keine Äußerung von Herrn Mollath zu der Strafanzeige erfolgt sei. Die Richter könnten deshalb weiterhin unbefangen Entscheidungen im Fall treffen. Der Staatsanwaltschaft in Augsburg solle es überlassen bleiben, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werde (derzeit wird das Verfahren unter einem Js-Aktenzeichen bei der StA Augsburg geführt). RAin Lorenz-Löblein hatte bis dato wegen des Legalitätsprinzips von der Stellung eines Strafantrags abgesehen. Wenn es der Wahrheitsfindung diene, sei sie aber in Absprache mit Herrn Mollath dazu bereit. Sie bittet um Erläuterung warum der Revisionsbericht der HypoVereinsbank dem für die Vollstreckung zuständigen Staatsanwalt erst im November 2012 zugeleitet wurde (Anmerkung: Aus Äußerungen von Ministerin Merk geht hervor, dass der Revisionsbericht bereits 2011-12-29 der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vorlag).
  159. 2013-03-22 RAin Lorenz-Löblein übersendet den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg an das BKH Bayreuth, das Landgericht Bayreuth und die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft Regensburg mögen bei der anstehenden Entscheidung über die Erledigterklärung berücksichtigt werden.
  160. 2013-03-23 RA Dr. Strate veröffentlicht den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg im Fall Mollath zusammen mit einer Presseerklärung.
  161. 2013-03-25 Eingang des Wiederaufnahme-Antrags der Staatsanwaltschaft Regensburg und der Stellungnahme zum Wiederaufnahme-Antrag des Kollgen Dr. Strate vom Landgericht Regensburg bei RAin Lorenz-Löblein. Das Begleitschreiben trägt das Datum 2013-03-20
  162. 2013-03-26 RA Dr. Strate ergänzt seine Beschwerdebegründung gegen die Einstellung seiner Strafanzeige gegen Richter Eberl und Forensikleiter Dr. Leipziger bei der Staatsanwaltschaft Augsburg.
  163. 2013-03-27 Die Staatsanwaltschaft Nürnberg teilt RAin Lorenz-Löblein mit, dass der von der Generalstaatsanwaltschaft München übersendete Vorgang in die Berichtshandakte aufgenommen wurde, weil er weder für das Vollstreckungs- noch das Wiederaufnahmeverfahren von Bedeutung sei. In die Berichtshandakte sei eine Einsichtnahme nicht vorgesehen. Es wird angeregt, dass sich die RAin direkt mit dem Hinweisgeber in Verbindung setze.
  164. 2013-03-28 RAin Lorenz-Löblein erhält die Stellungnahme des BKH Bayreuth (Datum 04.03.2013) zur weiteren Unterbringung vom Landgericht Bayreuth zur Kenntnis und Stellungnahme. Es wird festgestellt (Dr. Leipziger und Oberärztin Bahlig-Schmidt), dass aus forensisch-psychiatrischer Sicht "Sinn und Zweck der Maßregelvollzugsbehandlung nicht in Ansätzen erreicht werden konnten und somit weitere rechtserhebliche Straftaten, wie in den Anlassdelikten, zu erwarten sind." Auf telefonische Nachfrage teilt Dr. Leipziger mit, dass er zwar den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wiederaufnahme von RAin LL erhalten habe, er jedoch bei seiner Stellungnahme von den Feststellungen im rechtskräftigen Urteil auszugehen habe. Im Wiederaufnahme-Antrag der Staatsanwaltschaft sei zwar u.a. die Vernehmung von Dr. Wörthmüller mit Schlussfolgerungen der Staatsanwaltschaft enthalten, ihm selbst als Gutachter sei eine Beweiswürdigung untersagt, weshalb er sich nach wie vor an die Feststellungen des rechtskräftigen Urteils zu halten habe. Er sehe deshalb keinen Anlass, seine Stellungnahme nach Kenntnis des Antrags der Staatsanwaltschaft zu ergänzen oder zu ändern, dies sei erst möglich, wenn es juristische Feststellungen geben würde, dass Herr Mollath die ihm vorgeworfenen Taten nicht begangen habe. Nach der Berufsordnung für Ärzte sind Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten. Berufsordnung Bundesärztekammer
  165. 2013-04-02 Eingang der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zur weiteren Unterbringung (mit Datum 2013-03-27). Diese beantragt die Unterbringung fortzusetzen, weil seit dem Gutachten von Prof. Pfäfflin keine Veränderung am Zustand eingetreten sei, somit weiterhin von Herrn Mollath eine Gefährlichkeit ausgehe. Auch in Anbetracht des Wiederaufnahme-Antrages der StA in Regensburg sei die Unterbringung noch verhältnismäßig.
  166. 2013-04-09 RA Dr. Strate wird Co-Verteidiger in der Strafvollstreckung von Gustl Mollath.
  167. 2013-04-12 RA Dr. Strate veröffentlicht seinen Schriftsatz an die Strafvollstreckungskammer Bayreuth, die Stellungnahme des BKH Bayreuth zum Anhörungstermin der Strafvollstreckungskammer und eine Presseerklärung.
  168. 2013-04-15 Das LG Regensburg gewährt die von beiden Verteidigern beantragte Fristverlängerung zur Stellungnahme zum WA-Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg (zwei Wochen).
  169. 2013-04-16 Ergänzende Stellungnahme des BKH Bayreuth ans Landgericht Bayreuth
  170. 2013-04-19 Kurzbericht der gemeinsamen Verteidigung zum Anhörungstermin der StVK Bayreuth:
    Das BKH Bayreuth hat eine weitere Gefährlichkeit prognostiziert. Diese Prognose geht von den Feststellungen im rechtskräftigen Urteil von 2006 aus. Die WA-Antrage blieben für die Stellungnahme des BKH unbeachtet. Dr. Zappe sagte vor Gericht aus, wenn die Tatvorwürfe als Prognosegrundlage wegfallen, gäbe es keine Grundlage für eine weitere Prognose der Gefahrlichkeit, dann bliebe nichts übrig.
    2013-03-22 wurde der WA-Antrag der StA Regensburg an das LG Bayreuth gesendet und ist somit Aktenbestandteil. Sowohl der WA-Antrag von Dr. Strate als auch die Stellungnahme der StA Regensburg sind der StVK Bayreuth bisher (offiziell) unbekannt. Gustl Mollath hat im Gerichtstermin eine sofortige Entlassung für sich gefordert. Die Kammer will ab Montag weiter über die Rechtmäßigkeit der Unterbringung beraten.
  171. 2013-04-19 RAin Lorenz-Löblein faxt die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Regensburg zum WA-Antrag von RA Dr. Strate an das Landgericht Bayreuth zur Strafvollstreckungskammer.
  172. 2013-04-22 RAin Lorenz-Löblein teilt dem Landgericht Bayreuth folgendes mit:
    Alle medizinischen Sachverständigen gehen von einer Tatbegehung durch Herrn Mollath aus. Prof. Pfäfflin schrieb in seinem Gutachten, dass Herr Mollath keine neuen Unterlagen oder Informationen vorgelegt habe, die seine Unschuld beweisen. Nun sind neue Tatsachen und Beweise vorhanden, die erhebliche Zweifel an der Täterschaft des Herrn Mollath auslösen. Die Glaubwürdigkeit der einzigen Belastungszeugin wurde tiefgreifend erschüttert. Die Anlasstaten als Grundlage für eine Prognose der Gefährlichkeit sind somit ungeeignet. Somit sind die Sachverständigen-Gutachten bezüglich der Gefährlichkeitsprognose alle hinfällig. Oberarzt Dr. Zappe konnte keine weiteren Ereignisse nennen, die als Grundlage für eine Gefährlichkeitsprognose tauglich waren.
    Dr. Leipziger hat in seinem Einweisungsgutachten Herrn Mollath ein wahnhaftes Erleben unterstellt. Die Grundlagen dieses Erlebens haben sich mittlerweile als wahr und real herausgestellt. Dieses hat die Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt und dies wird auch durch den Sonder-Revisionsbericht der HypoVereinsbank bestätigt. Somit fällt die Wahndiagnose von Dr. Leipziger in sich zusammen.
    Die Glaubwürdigkeit der einzigen Belastungszeugin ist erheblich erschüttert. Die bisherige Prognosegrundlage für eine Gefährlichkeit entfällt somit. Während die Strafvollstreckungskammer von dem rechtskräftigen Urteil ausgehen muss, hat der Mediziner bei seinem Gutachten die Berufsordnung für Ärzte zu beachten und hat das Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen auszustellen. Nach Aussage von Herrn Oberarzt Dr. Zappe gibt es bei Wegfall der Anlasstaten keine Prognose für Gefährlichkeit. Deshalb beantragt die Verteidigung die Erledigterklärung und die Nichtanordnung der Führungsaufsicht nunmehr zeitnah auszusprechen.
  173. 2013-04-29 Pressemitteilung des Landgerichts Bayreuth zum Beschluss der Strafvollstreckungskammer von 2013-04-26
  174. 2013-04-29 Gemeinsame Presseerklärung von RAin Lorenz-Löblein und RA Dr. Strate zu dem Beschluss der Strafvollstreckungskammer Bayreuth von 2013-04-26
  175. 2013-05-01 RA Dr. Strate veröffentlicht seinen Schriftsatz ans Landgericht Regensburg zur Ergänzung des Wiederaufnahmeantrages der Verteidigung
  176. 2013-05-07 RA Dr. Strate: Schriftsatz zur Übernahme des Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft Regensburg
  177. 2013-05-09 RA Dr. Strate: Schriftsatz zum Antrag auf Unterbrechung der weiteren Vollstreckung an das Landgericht Regensburg
  178. 2013-05-27 RAin Lorenz-Löblein fordert die Redaktion des BR-Sonntagsstammtisches zu einer Gegendarstellung wegen der Aussagen von Moderator Markwort auf. Herr Markwort hat mehrfach behauptet, dass Herr Mollath Leute bedroht habe. Das ist unrichtig, Herr Mollath hat keinen Menschen bedroht, damit ist die Angabe "viele" oder "x" im Zusammenhang mit der behaupteten Bedrohung ebenfalls unrichtig. Herr Markwort hat zudem gesagt, Herr Mollath habe an 1000 Leute Briefe geschrieben, das ist ebenfalls unrichtig. Herr Markwort hat zudem gesagt, "Ich sage nur, dass der Mann immer wieder sagt: Alle die mich untersuchen wollen sind Nazi-Verbrecher und Faschisten, ich lass mich nicht untersuchen." Auch diese Behauptung ist unrichtig. Herr Mollath diese Äußerung nicht getätigt. Herr Mollath bietet an, statt einer Gegendarstellung selbst in die Sendung zu kommen, sollte dies wegen eventuell notwendiger Hand- und Fussfesseln oder aus sonstigen Gründen unmöglich sein, schlägt er Herrn Rampl von der Hypovereinsbank, bzw. Unicredit, vor. Herr Markwort und Herr Rampl kennen sich aus der gemeinsamen Tätigkeit im Aufsichtsrat des FC Bayern, als weitere Alternative schlägt Herr Mollath Herrn Ministerpräsiden a.D. Stoiber vor, auch dieser ist Herrn Markwort aus der gemeinsamen Aufsichtsratstätigkeit bekannt. Herr Rampl und Herr Stoiber waren Adressaten von Briefen von Herrn Mollath, Herr Rampl könnte berichten, wie die damalige Hypovereinsbank auf die Briefe von Herrn Mollath reagierte, Herr Stoiber könnte vermutlich umfassend über den Fall berichten, hatte das Justizministerium doch die Akten im Fall bereits im Jahr 2004 angefordert.
  179. 2013-05-28 Das Landgericht Regensburg lehnt den Antrag auf Unterbrechung der Strafvollstreckung Gustl Mollaths von RA Dr. Strate ab
  180. 2013-05-28 Presseerklärung von RA Dr. Strate zur Ablehnung der Unterbrechung der Strafvollstreckung durch das LG Regensburg
  181. 2013-05-28 Beschwerde von RA Dr. Strate zur Ablehnung der Unterbrechung der Strafvollstreckung durch das LG Regensburg
  182. 2013-05-29 Ergänzung zur Beschwerde von RA Dr. Strate zur Ablehnung der Unterbrechung der Strafvollstreckung durch das LG Regensburg
  183. 2013-05-31 RAin Lorenz-Löblein teilt der Staatsanwaltschaft Regensburg mit, dass alle von ihr an die Staatsanwaltschaft übersendeten Schreiben sowie übergegebenen Unterlagen für die Akten bestimmt waren. Sie habe weder per Post noch persönlich Unterlagen zur persönlichen Verwendung übergeben.
  184. 2013-06-04 RAin Lorenz-Löblein gibt in Absprache mit RA Dr. Strate an das Landgericht Bayreuth eine ergänzende Stellungnahme zum unrichtigen Protokoll des Anhörungstermins vor der Strafvollstreckungskammer LG Bayreuth.
    Die Aussage von Oberarzt Dr. Zappe sei vollständig unerwähnt gewesen. Oberarzt Dr. Zappe hatte gesagt, dass die Prognose auf einer Fortschreibung der damals festgestellten Gefährlichkeit beruhe, weil keine Veränderung durch Therapie erfolgt sei. Wenn die Anlasstaten wegfallen würden, bliebe nur die Diagnose, sonst gebe es keinen Anhalt für Gefährlichkeit seitens des Herrn Mollath [Wahn ohne Gefährlichkeit ist kein Grund zur Unterbringung].
    In der Anlage übersendet sie die Pressemitteilung von Report Mainz vom 03.06. und teilt mit, dass die Realität zunehmend dem ursprünglich festgestellten angeblichen Wahnsymptom widerspricht. Die weitere Unterbringung aufgrund eines unveränderten Zustands seit der "Ursprungsdiagnose" und die damit einhergehende Fortschreibung der Gefährlichkeit mangels Therapie sei somit unhaltbar.
  185. 2013-06-10 Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth weist den Antrag auf Erledigterklärung der Unterbringung Gustl Mollaths zurück. Die Fortdauer der Unterbringung wird bis zum nächsten Prüfungstermin 2014-06-10 angeordnet [Pressemitteilung der StvK Bayreuth]
  186. 2013-06-12 RAin Lorenz-Löblein legt in Absprache mit RA Dr. Strate Beschwerde gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer Bayreuth von 2013-06-10 ein.
  187. 2013-06-20 RA Dr. Strate:
    Schriftsatz ans LG Regensburg zum Beweiswert des auf den 3.6.2002 datierenden Attests (Praxis Dr. Reichel)


    Erklärung zum Stand der verschiedenen Gustl Mollath betreffenden Verfahren
  188. 2013-06-21 RAin Lorenz-Löblein fragt beim Untersuchungsausschuss-Vorsitzenden Florian Herrmann nach, wie die Öffentlichkeit über die schriftliche Zeugenaussage von Richterin i. R. Heinemann und dem Mitarbeiter der HVB unterrichtet wird. Außerdem stellt sie die Frage, ob Herr Herrmann den Anregungen Herrn Mollaths, Martin Maske über dessen Wissen (HBV, Bethmann-Bank Hypo Real Estate) zu befragen, ablehnend gegenübersteht.
  189. 2013-06-24 Das Oberlandesgericht Nürnberg weist Beschwerde von RA Dr. Strate wegen Untätigkeit des Landgerichts Regensburg zurück.
    [ Presseerklärung des OLG Nürnberg ]
  190. 2013-06-24 Erklärung von RA Dr. Strate zum Beschluss des OLG Nürnberg vom 2013-06-24
  191. 2013-07-01 RA Kleine-Cosack reicht eine Ergänzung zu seiner Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.
  192. 2013-07-02 RA Dr. Strate kommentiert einen Bechluss des Amtsgerichts Hamburg zum Antrag der Staatsanwaltschaft Hamburg auf Löschung der von ihm veröffentlichten Fremddokumente. [Beschluss des Amtsgerichts]
  193. 2013-07-04 RA Dr. Strate:
    Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts Regensburg und des Oberlandesgerichts Nürnberg wegen Verletzung des Grundrechts der Freiheit der Person
  194. 2013-07-08 Schreiben von RAin Lorenz-Löblein an Justizministerin Dr. Merk
    wegen Merks Aussagen bei BR-kontrovers (Interview: Ursula Heller in der ersten Minute) zur angeblich nach wie vor bestehenden Gefährlichkeit von Gustl Mollath
  195. 2013-07-09 Bayerisches Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
    Justizministerium nimmt zur Verfassungsbeschwerde Herrn Mollaths Stellung
  196. 2013-07-09 Untersuchungsausschuss Mollath im Bayerischen Landtag:
    Oppositionsparteien legen Minderheitenbericht vor
  197. 2013-07-09 RA Dr. Strate: Erklärung zum Stand der Verfahren in Sachen Gustl Mollath
  198. 2013-07-09 RA Dr. Strate: Begründung der Beschwerde gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer von 2013-06-10
  199. 2013-07-12 Schriftliche Anfrage von RA Dr. Strate an das Landgericht Regensburg
  200. 2013-07-16 RA Dr. Kleine-Cosack:
    Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerdeverfahren von Gustl Mollath

    [s. Verfassungsbeschwerde Kleine-Cosack in Sachen Mollath v. 2012-01-11]
  201. 2013-07-17 RAin Lorenz-Löblein trägt dem LG Regensburg beispielhaft weitere WA-Gründe vor: So die uneidliche Falschaussage von Petra Mollath, Dr. Leipziger und eines Polizeiobermeisters.
    Sie teilt zum WA-Antrag der StA mit, dass mit der Aussage von Dr. Wörthmüller, dass insbesondere zu seiner Aussage betreffend des "Gefälligkeitsgutachtens" noch keine Beweiserhebung erfolgt war, ein zulässiger Wiederaufnahme-Grund vorliege, und die unterschiedliche Qualifikation der Ärzte wesentliche Tatsache ist. Zum Hinweis des Gerichts wird vorgetragen, dass der Urkundenbegriff von § 249 gilt, somit eine unechte und verfälschte Urkunde im Verfahren als Beweismittel diente.
  202. 2013-07-18 RA Dr. Strate:
    Schriftsatz ans Oberlandesgericht Nürnberg in Sachen Befangenheitsantrag Landgericht Regensburg
  203. 2013-07-24 Das Landgericht Regensburg verwirft die Wiederaufnahmeanträge sowohl der Verteidigung, als auch der Staatsanwaltschaft Regensburg
    [Pressemitteilung zu dem Beschluss vom 24.07.2013]
    [Originalbeschluss via RA Dr. Strate]
  204. 2013-07-24 Die Verteidigung legt sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Regensburg ein.
  205. 2013-07-24 Generalbundesanwalt Range:
    Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde von Gustl Mollath
  206. 2013-07-26 RA Dr. Strate:
    Erklärung der Verteidigung in der Sache des Gustl Mollath
  207. 2013-07-26 RA Dr. Strate:
    Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 22.07.2013
  208. 2013-07-27 RA Dr. Strate:
    Erklärung der Verteidigung – dieses Mal nicht in der Sache Mollaths, sondern in der Sache der vielen anderen Mollaths
    Vorsicht mit Eingaben beim bayerischen Ministerpräsidenten – es besteht unmittelbare Unterbringungsgefahr!
  209. 2013-07-30 Das Bundesverfassungsgericht sendet die Stellungnahme des Generalbundesanwalts Range zur Verfassungsbeschwerde an RA Dr. Kleine-Cosack
  210. 2013-08-02 RA Dr. Kleine-Cosack:
    Schriftsatz zur Stellungnahme des Generalbundesanwalts an das Bundesverfassungsgericht
  211. 2013-08-06 Oberlandesgericht Nürnberg:
    Beschluss zur Aufhebung der Ablehnung der Wiederaufnahmeanträge durch das Landgericht Regensburg: Den Beschwerden von Verteidigung und Staatsanwaltschaft wird stattgegeben, Das Wiederaufnahmeverfahren wird an eine andere Kammer des LG Regensburg verwiesen. Die Grundlage für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus entfällt.
    [Pressemitteilung OLG Nürnberg]
  212. 2013-08-06 Gustl Mollath wird unter schikanösen und unwürdigen Umständen nach 2717 Tagen aus der Gefangenschaft der bayerischen Zwangspsychiatrien entlassen.
    [s. opablog: “Herr Mollath muss die Anstalt innerhalb von 3 Stunden verlassen, denn es ist ja kein Hotel!”]
  213. 2013-08-06 RA Dr. Strate:
    Erklärung zur Anordnung der Wiederaufnahme vom 6.8.2013
  214. 2013-08-12 RA Dr. Strate:
    Erklärung der Verteidigung vom 12.8.2013 und
    Dokumente aus der 2008 geführten Auskunftsklage Gustl Mollaths vor dem Amtsgericht Nürnberg
  215. 2013-08-15 RA Dr. Strate:
    Antrag zur Klageerzwingung an das Oberlandesgericht München
    in Sachen Freiheitsberaubung Richter Eberl und Chefarzt Dr. Leipziger
    [s. Bescheid der Staatsanwaltschaft München von 13-07-09]
  216. 2013-08-15 RAin Lorenz-Löblein:
    Anzeige gegen die Ex-Frau Gustl Mollaths wegen Prozessbetrugs
  217. 2013-08-27 RA Schmid:
    Begründung der Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgrund der Anzeige gegen alle am Verfahren Beteiligten von 2012-11-21
    Es wird darauf verwiesen, dass die StA Regensburg den Sachverhalt der Rechtsbeugung im Fall Mollath angenommen hat.
    Duch das OLG Nürnberg sei die Verwendung einer unechten Urkunde festgestellt worden. Schwerwiegende Dienstvergehen, wie sie selbst der Mehrheitsbericht des UA Molath im Landtag andeute, seien nicht nur im WA-Verfahren zu prüfen, diese müssen auch Gegenstand weiterer Ermittlungen wegen Strafbarkeit sein. Durch die genannten Details im Minderheitenbericht des UA gebe es genügend tatsächliche Grundlagen für die Staatsanwaltschaft Straftatbestände zu prüfen und festzustellen. Dies gelte auch für die vorgelegten Gutachten.
    Dr. Leipziger und Frau Bahlig-Schmidt hätten in ihren Stellungnahmen die Notwendigkeit weiterer Unterbringung vorgetragen, obwohl Dr. Zappe im Anhörungstermin nur die Anlasstaten als Prognosegrundlage für die Gefährlichkeit von Herrn Mollath genannt hätte.
    Es bestehe der Verdacht der Freiheitsberaubung, weitere Ermittlungen seien geboten.
    Herr Mollath sei wegen der Eröffnung des WA-Verfahrens entlassen worden, dabei hätte der Revisionsbericht der HVB genügend Gründe für eine Prüfung im Erkenntnisverfahren geboten. Der Revisionsbericht sei bereits am 29.12.2011 bei der Staatsanwaltschaft in Nürnberg gewesen, aber erst am 20.11.2012 an den zuständigen Staatsanwalt weitergeleitet worden. Auch hier bestehe Veranlassung, weitere Ermittlungen durchzuführen.
    [s. auch: 2013-03-19]
  218. 2013-09-05 Pressemitteilung BVerfG:
    Das Bundesverfassungsgericht gibt mit Beschluss vom 26. August 2013 der Klage von Gustl Mollath gegen die Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth vom 9. Juni 2011, sowie des Oberlandesgerichts Bamberg vom 26. August 2011, statt
  219. 2013-09-06 RA Dr. Strate:
    Erklärung zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.8.2013
  220. 2013-09-19 RA Dr. Strate:
    Ergänzender Schriftsatz an das OLG München zum Klageerzwingungsverfahren gegen Richter Eberl / Dr. Leipziger
  221. 2013-10 Gustl Mollath beendet das Mandat für RAin Erika Lorenz-Löblein
  222. 2013-10-15 RA Dr. Strate:
    Mitteilung der Verteidigung zum Thema Spendengelder
  223. 2013-10-25 RA Dr. Strate:
    Stellungnahme der Verteidigung zur Presseerklärung des ZBB e.V.
  224. 2013-11-16 RA Dr. Strate:
    Anmerkung der Verteidigung vom 16.11.2013
  225. 2013-11-17 RA Dr. Strate:
    Nachtrag zur Anmerkung der Verteidigung vom 17.11.2013
  226. 2013-12-13 RA Dr. Strate:
    Erklärung der Verteidigung zum Stand der Verfahren vom 13.12.2013
  227. 2013-12-13 RA Dr. Strate:
    Feststellungantrag an das Oberlandesgericht Bamberg vom 13.12.2013
  228. 2013-12-30 RA Dr. Strate:
    Anmerkung der Verteidigung vom 30.12.2013, eine kurze Rückschau des zurückliegenden Jahres.
  229. 2014-01-07 RA Dr. Strate:
    Mitteilung der Verteidigung vom 7.1.2014
    Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 4.12.2013 (Veröffentlichung 7.1.2014)
    Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft München vom 30.12.2013 (Veröffentlichung 7.1.2014)
  230. 2014-01-10 RA Dr. Strate:
    Mitteilung der Verteidigung vom 10.1.2014
    Mitteilung zur Einstellung des Ermittlungsverfahren gegen die Ex-Frau Petra M. durch die StA Nürnberg
  231. 2014-03-28 RA Dr. Strate:
    Beschluss des OLG Bamberg vom 24.3.2014 (veröffentlicht am 28.3.2014)
    Gegenvorstellung der Verteidigung an das OLG Bamberg vom 27.3.2014 (veröffentlicht am 28.3.2014)
  232. 2014-04-27 RA Dr. Strate:
    Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 24.3.2014
    Verfassungsbeschwerde gegen die Weigerung des OLG Bamberg gemäß der Entscheidung des Budesverfassungsgericht vom 26.8.2013 eine neue Entscheidung in der Sache ergehen zu lassen.
  233. 2014-06-21 RA Dr. Strate:
    Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 4.6.2014 in dem Klagerzwingungsverfahren
    Erklärung der Verteidigung zum Beschluss des Oberlandesgerichts München
  234. 2014-11-06 RA Dr. Strate:
    Schriftliches Urteil des Landgerichts Regensburg im Strafverfahren gegen Gustl Mollath (PDF; 5,1 MB)
    Mitteilung von Rechtsanwalt Gerhard Strate vom 5.11.2014 (PDF; 10,1 KB)
  235. 2014-11-06 Justiz Bayern; Landgericht Regensburg:
    Schriftliches Urteil in der Sache Mollath [Anonymisiert / PDF; 1,2 KB)

(weitere Ereignisse siehe Aktuelles)

 

 

 

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